AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elma Schmidbauer GmbH für den Elma Store

(Stand: 13.03.2026)

 

I.  Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.    Für alle über den Webshop geschlossenen Verträge zwischen uns, der Elma Schmidbauer GmbH, und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

2.    Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB vor. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

3.    Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).

4.    Soweit über den Webshop kostenpflichtige digitale Services im Rahmen des Elma Hub gebucht werden, gelten für das zugrundeliegende Nutzungsverhältnis vorrangig die jeweils gültigen Elma Hub Nutzungsbedingungen (abrufbar unter: https://www.elma-ultrasonic.com/de/Nutzungsbedingungen/Nutzungsbedingungen-Elma-Hub) die vorliegenden Webshop AGB gelten in diesem Fall nur ergänzend und bei Widersprüchen nachrangig. Regelungen dieser Webshop AGB, die ausschließlich auf den Kauf und die Lieferung physischer Waren ausgerichtet sind (insbesondere Regelungen zu Lieferfristen und Lieferbedingungen (Kapitel V), Gefahrübergang (Kapitel VI), Eigentumsvorbehalt (Kapitel VII), Mängelrüge und Sachmängelrechte (Kapitel VIII) sowie Kennzeichnung (Kapitel XIV)), finden auf die Buchung kostenpflichtiger digitaler Services keine Anwendung.

 

II.  Vertragsabschluss

1.    Die Präsentation und Bewerbung von Waren in unserem Webshop stellen kein binden-des Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

2.    Der Kunde kann aus unserem Sortiment Produkte auswählen und diese über den But-ton „In den Warenkorb“ in einem virtuellen Warenkorb sammeln. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Webshop durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab.

3.    Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und ein-sehen. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

4.    Der Kunde ist an die Bestellung bis zum Ablauf des auf die Abgabe der Bestellung folgenden Werktags gebunden.

5.    Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

6.    Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Ware annehmen. Die Vertragsbestimmungen werden von uns unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

7.    Sollte die Lieferung der bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer

Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Wir werden den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

8.    Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler in unserem unverbindlichen Angebot so-wie unseren Katalogen und Prospekten dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern haften. Die zum unverbindlichen Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Rechnungen, Gewichts- oder Maßangaben sind, soweit nichts anderes vereinbart, nur annähernd maßgebend. Derartige Angaben, insbesondere auch solche über Leistungen und Verwendbarkeit der gelieferten Produkte sowie DIN-Normen gelten nur dann als vertraglich vereinbart, wenn wir dies ausdrücklich gegenüber dem Kunden erklären.

 

 

III.  Preise 

1.    Im Webshop sind sämtliche Preisangaben Nettopreise zuzüglich

Umsatzsteuer. Sie gelten in Euro FCA (Incoterms 2020) ab unserem Lager in

Singen oder dem bezeichneten Lager unserer Logistikpartner zuzüglich Verpackungs-, Fracht- und Versandkosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Mehrkosten für beschleunigten Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.    Die Versandkosten sind in den Preisangaben im Webshop angegeben. Der Preis ein-schließlich Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor der Kunde die Bestellung bestätigt.

3.    Wenn wir die Bestellung gemäß § 3 Abs. 1 durch Teillieferungen erfüllen, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, werden für jede Teillieferung Versandkosten berechnet.

 

 

IV.  Zahlungsbedingungen

1.    Der Kunde kann den Kaufpreis und die Versandkosten nach seiner Wahl auf unser im Webshop angegebenes Konto überweisen, uns eine

Einzugsermächtigung erteilen oder per PayPal oder Kreditkarte bezahlen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.

2.    Zahlungen sind jeweils 14 Tage rein netto nach Rechnungsdatum fällig; danach sind bis zum Eintritt des Verzugs Fälligkeitszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.

3.    Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur wegen Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis oder wegen anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche des Kunden statthaft.

4.    Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorbehalt der Vorkasse). Falls wir von dem Vorbehalt der Vorkasse Gebrauch machen, werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.

5.    Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, unsere Leistung oder leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungs-recht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.    Wir sind zur Abtretung unserer Forderungen gegen den Kunden berechtigt.

 

 

V.  Lieferfristen, Lieferungen und Verzug

1.    Die Lieferfrist beträgt bei Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik

Deutschland circa fünf (5) Werktage, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sie beginnt - vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 - mit Vertragsschluss.

2.    Es bestehen folgende Lieferbeschränkungen: Wir liefern nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in der Europäischen Union haben und eine Lieferadresse in der Europäischen Union angeben können.

3.    Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines

Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufstand, Streik, Epidemien, Pandemien) und bei allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse die Erbringung unserer Leistung be- oder verhindern. Dies gilt auch dann, wenn diese

Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten, Frachtführern oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden unverzüglich mit.

4.    Wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate andauern wird, können sowohl der Kunde als auch wir vom Vertrag zu-rücktreten. Im Falle des Rücktritts wegen derartiger Hindernisse sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Etwaige bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden zu-rückgewährt, es sein denn, der Kunde war für eine Verzögerung oder Verschiebung des Lieferzeitplans verantwortlich, die die vorbenannte Ver- oder Behinderung ermöglicht oder verursacht hat; in diesem Fall gilt nachfolgender Abs. 4 entsprechend.

5.    Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt, soweit der Kunde an der Teillieferung nach dem Vertragszweck ein objektives Interesse hat und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

6.    Der Kunde für die Möglichkeit der ungestörten Anlieferung Sorge zu tragen. Andernfalls ist dies uns mindestens 10 Tage vor dem vereinbarten oder angekündigten Liefertermin bekannt zu geben. Sind zu diesem Zeitpunkt bereits Lieferungen durch uns eingeleitet, die durch vom Kunden zu vertretende Umstände an uns zurückgesandt werden, sind wir berechtigt, unsere Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Dies gilt auch im Falle von Änderungen oder Neubestellungen des Kunden, die nach Vertragsschluss erfolgen.

7.    Gerät der Kunde mit der Annahme der Ware oder mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder

Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des

Schadenersatzanspruches statt Leistung können wir 20% des Auftragswertes netto als pauschalen Schadenersatz fordern; den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren tatsächlichen Schadens unbenommen. Außerdem sind wir berechtigt, bei Annahmeverzug des Kunden die anfallenden Aufwendungen, insbesondere Lagerkosten, zu berechnen. Bei Lagerung in unseren eigenen Räumen werden wir ortsübliche Lagerkosten in Rechnung stellen.

8.    Geraten wir infolge einfacher Fahrlässigkeit mit der Lieferung in Verzug, ist unsere Haftung für den Schadenersatz wegen der Lieferverzögerung für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5% des Auftragswertes netto, maximal jedoch auf 5% des Auftrags-wertes netto, begrenzt. Macht der Kunde in den genannten Fällen Schadenersatz statt der Lieferung geltend, ist dieser Schadenersatzanspruch auf 10% des Auftragswertes netto der Höhe nach begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen nach den vorstehenden Sätzen 1 und 2 gelten nicht bei einem Verzug infolge Vorsatzes oder groben Verschuldens, ferner nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem Fixgeschäft, d.h. bei einem Geschäft, bei dem das Geschäft mit der Einhaltung der fest bestimmten Leistungszeit stehen oder fallen soll.

 

 

VI.  Gefahrübergang

1.    Der Gefahrübergang richtet sich nach FCA (Incoterms 2020), wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2.    Es ist Sache des Kunden, auf seine Kosten die Ware ab Gefahrübergang gegen versicherbare Risiken, insbesondere gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser-, Transport- oder sonstigen Schäden, zu versichern.

 

 

VII.  Eigentumsvorbehalt

1.    Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen (einschließlich aller Nebenforderungen wie z.B. Finanzierungskosten, Zinsen) aus der

Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Wurde mit dem Kunden eine Kontokorrentabrede vereinbart, besteht der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung des anerkannten Kontokorrentsaldos. Soweit mit dem Kunden die Zahlung der Forderung aufgrund des

Scheckwechselverfahrens vereinbart ist, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns ausgestellten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.

2.    Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und uns bei Pfändung, Beschlagnahme, Beschädigung und/oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten; eine Verletzung dieser Pflicht verschafft uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde trägt alle Kosten, die insbesondere im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage bei Aufhebung einer Pfändung und ggf. bei einer Wiederbeschaffung der Liefergegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

3.    Bei Pfändung, Beschlagnahme, Beschädigung und/oder Abhandenkommen der gelieferten Ware hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten; eine Verletzung dieser Pflicht sowie sonstiges vertragswidriges Verhalten des

Kunden, insbesondere die Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, gibt uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde trägt alle Kosten, die insbesondere im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage zur erfolgreichen Aufhebung einer Pfändung und ggf. zu einer erfolgreichen Wiederbeschaffung der gelieferten Gegenstände aufgewendet werden mussten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

4.    Wenn wir wirksam vom Vertrag zurückgetreten sind, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, wenn die Zurücknahme mit angemessener Frist angedroht wurde. Unsere gesetzlichen Rechte und Pflichten nach einem Rücktritt vom Vertrag bleiben im Übrigen unberührt.

5.    Die durch die Ausübung des Zurücknahmerechts entstehenden Kosten, insbesondere für Transport und Lagerung, trägt der Kunde.

6.    Der Käufer tritt die aus dem Weiterverkauf oder aber einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. im Versicherungsfall, bei unerlaubten Handlungen oder durch Eigentumsverlust durch Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Kaufpreis-, Werklohn- oder sonstigen Forderungen einschließlich des anerkannten Saldos aus einer Kontokorrentabrede in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Die Forderungsabtretung gemäß Satz 1 dient zur Sicherung aller Forderungen – auch der zukünftigen – aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

7.    Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung widerruflich für uns im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach-kommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer in einem solchen Fall die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

8.    Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorgenannten

Bestimmungen eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen Käufer nicht nur vorübergehend um mehr als 10%, werden wir insoweit Sicherheit nach eigener Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Diese

Deckungsgrenze von 110% erhöht sich, soweit wir bei der Verwertung des Sicherungsgutes mit Umsatzsteuer belastet werden, die durch eine umsatzsteuerliche Lieferung des Kunden an uns entsteht, um diesen Umsatzsteuerbetrag. Der Kunde ist außerdem berechtigt, Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, wenn der Schätzwert der zur Sicherheit übereigneten Waren mehr als 150% der zu sichernden Forderungen beträgt.

Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9.    Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des

Insolvenzverfahrens beim Kunden erlischt das Recht des Kunden zur

Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware sowie die

Ermächtigung zum Einzug abgetretener Forderungen. Die gesetzlichen

Rechte eines – auch vorläufigen - Insolvenzverwalters bleiben unberührt.

 

 

VIII.  Mängelrüge, Rechte bei Sachmängeln  

1.    Der Kunde hat Mängel jeglicher Art – mit Ausnahme von versteckten Mängeln – unverzüglich nach der Ablieferung an den Kunden, spätestens nach Ablauf von sieben Werk-tagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens nach Ablauf von sieben Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) in Textform (z.B. schriftlich oder per EMail) zu rügen; ansonsten gilt die Ware auch hinsichtlich dieser versteckten Mängel als genehmigt.

2.    Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir in keinem Fall auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge.

3.    Der Kunde ist verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Bei Transport- oder Bruchschäden ist die Ware in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich beim Erkennen des Schadens befindet. 

Kann ein Mangel nach der Rüge des Kunden nicht festgestellt werden, so hat der Kun-de uns die im Zusammenhang mit der Prüfung der Ware entstandenen Kosten zu er-statten.

4.    Soweit die Ware einen Mangel aufweist, können wir nach unserer Wahl als Nacherfüllung entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vornehmen, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart oder von uns eine besondere Garantie eingeräumt (nachstehend Abs.7). Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die

Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde, sofern weitere Nacherfüllungsversuche für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die geschuldete Gegenleistung zu mindern. Wegen eines nur unerheblichen Mangels kann der Kunde nur mit unserer Zustimmung vom Vertrag zurücktreten.

5.    Sachmängelrechte können nur entstehen, wenn die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufweist. Keine Sachmängelrechte entstehen bei

ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung entsprechend der Dokumentation, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern diese nicht auf ein uns zurechenbares Verschulden zurückzuführen sind, sowie bei Fällen höherer Gewalt.

6.    Für Schäden wegen Mangelhaftigkeit der Ware haften wir im Übrigen nur in den in Ziff. IX. genannten Grenzen.

7.    Garantievereinbarungen gelten unabhängig von den Bestimmungen dieser AGB.

 

 

IX.  Haftung

1.    Wir haften für Schäden in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder unserem

Erfüllungsgehilfen, bei Übernahme einer Garantie, entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei einer von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

2.    Verletzen wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen im

Übrigen mit einfacher Fahrlässigkeit eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bei Lieferverzögerungen gemäß Ziff. A.III.7. bleibt hiervon unberührt.

3.    In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadenersatzansprüche wegen der

Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter

Handlung ausgeschlossen, so dass wir insoweit auch nicht für Folgeschäden, Mehraufwendungen, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden haften.

4.    Soweit unsere Haftung aufgrund der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

5.    Die Begriffe „Schaden“ oder „Schadenersatzansprüche“ in diesen AGB umfassen auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

 

X.  Verjährung

1.    Beim Lieferantenregress in der Lieferkette eines Verbrauchsgüterkaufs, bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Garantiehaftung, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

2.    Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten aus dem jeweiligen Vertrag durch uns oder unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt ebenfalls die gesetzliche Verjährungsfrist.

3.    In allen übrigen Fällen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

 

 

XI.  Software

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen für die Nutzung der Software.

 

 

XII.  Urheberrechte

Alle Bilder, Texte und Videos, die in diesem Webshop veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung diese Werke ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung bzw. des jeweiligen Urhebers nicht gestattet.

 

XIII.  Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten nach Maßgabe der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung speichern, nutzen oder verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. 

 

 

XIV.  Kennzeichnung

1.    Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind die Ware sowie die zugehörige

Dokumentation in deutscher Sprache ausgezeichnet bzw. verfasst, und die Ware erfüllt die für Deutschland geltenden gesetzlichen Anforderungen bezüglich Kennzeichnung und Zulassung.

2.    Für die Erfüllung weitergehender Anforderungen anderer Rechtsordnungen außerhalb Deutschlands bezüglich Kennzeichnung oder Zulassung ist ausschließlich der Kunde zuständig, sofern die Parteien keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.

 

XV.        Einräumung von Rechten an Produktdaten

 


  1. Begriffsbestimmungen
    1. „Produktdaten“ im Sinne dieser Klausel sind alle Daten, die durch die Nutzung eines vernetzten Elma-Gerätes („Gerät“) durch den Kunden generiert werden und die elektronisch oder über eine physische Verbindung vom Hersteller abgerufen (bspw. im Rahmen von Wartungsleistungen) werden können oder dem Hersteller durch den Kunden zugänglich gemacht werden (bspw. über das Elma Hub), insbesondere Rohdaten und aus den Rohdaten mittels einfacher technischer Verfahren aufbereitete Daten sowie dazugehörige Metadaten. Dies kann insbesondere die folgenden Daten und Datenarten umfassen: Geräte- und Zustandsdaten, Telemetriedaten, Betriebs- und Performancedaten, Ereignis- und Fehlerprotokolle, Umgebungsbedingungen und Wartungsinformationen. Gerätespezifische Details zu den generierten Produktdaten ergeben sich aus den jeweiligen Datenhinweisen zum Gerät.
    2. „Verbundene Dienstdaten“ sind Daten, die die Digitalisierung von Nutzerhandlungen oder Vorgängen im Zusammenhang mit dem Gerät darstellen und vom Nutzer absichtlich aufgezeichnet oder als Nebenprodukt der Handlung des Nutzers während der Bereitstellung eines verbundenen Dienstes (z.B. einer mit dem Gerät verbundenen mobilen App) durch den Anbieter generiert werden. Für die Zwecke der folgenden Bedingungen umfasst der Begriff Produktdaten auch die verbundenen Dienstdaten.
    3. Keine Produktdaten im Sinne der folgenden Bedingungen sind insbesondere solche Daten und Informationen, die z.B. durch die Anwendung entsprechender Algorithmen und/oder durch die Verbindung mit Daten aus anderen Quellen und unter Einsatz zusätzlicher Investitionen durch den Hersteller oder Dritte in seinem Auftrag aus den Produktdaten abgeleitet oder neu generiert werden („abgeleitete Informationen“).
  2. Rechteinhaberschaft und Rechteeinräumung (Datenlizenz)
    1. Der Kunde räumt Elma („Hersteller“) die im Folgenden beschriebenen nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den Produktdaten ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich. Der Hersteller ist Inhaber der Rechte an den abgeleiteten Informationen und an den sonstigen schutzfähigen Verarbeitungsergebnissen, die mittels der Produktdaten des Kunden erzeugt werden oder auf Basis der Produktdaten neu entstehen.
    2. Der Kunde räumt dem Hersteller im Zeitpunkt ihrer Generierung und für die Dauer des entsprechenden Vertrages (z.B. eines Equipment Management Vertrages oder Servicevertrages) alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an den Produktdaten ein, insbesondere zur Speicherung und Verarbeitung, z.B. soweit dies zur Erbringung von Serviceleistungen notwendig ist.
    3. Der Kunde räumt dem Hersteller darüber hinaus im Zeitpunkt ihrer Generierung an den Produktdaten das nicht-ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die Produktdaten zu eigenen geschäftlichen Zwecken und zu solchen seiner jeweils im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die folgenden Einsatz- und Nutzungszwecke:

                                               i.     Monitoring-, Analyse-, Optimierungs- und Benchmarking-Zwecke, auch unter Einsatz von eigenen oder fremden KI-Tools sowie zu Zwecken des Trainings von KI-Modellen;

                                              ii.     zur Unterstützung der Forschung und Entwicklung neuer Geräte und Services sowie zur Weiterentwicklung und Verbesserung bestehender Geräte und Services;

                                            iii.     zur Analyse des Einsatzes der Geräte oder verbundenen Dienste durch den Kunden, einschließlich der statistischen Auswertung der Gerätenutzung und der Nutzung verbundener Dienste;

                                            iv.     zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Interoperabilität der Geräte und verbundenen Dienste;

                                             v.     zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung sowie zur Fehleranalyse und Fehlerbehebung;

                                            vi.     zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.

    1. Der Hersteller ist berechtigt, die Produktdaten zur Verfolgung der o.g. Zwecke insbesondere selbst oder durch von ihm beauftragte Dienstleister ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu aggregieren, mit anderen Daten zu vermischen, zu verbinden oder zu verknüpfen, sie anderweitig zu analysieren, sie in eigene Datenbanken aufzunehmen und auf alle technisch möglichen Arten zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
    2. Bei einer Weitergabe der Produktdaten an seine externen Dienstleister wird der Hersteller durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass diese die Produktdaten nur nach seinen Weisungen und ausschließlich zur Erfüllung der oben unter lit. b und c definierten Zwecke verwenden. Der Hersteller darf die Produktdaten darüber hinaus an die von ihm eingesetzten Hosting-, Cloud- oder KI-Provider weitergeben und diesen die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den Produktdaten einräumen.
    3. Stellt der Kunde die Nutzung des Geräts oder des verbundenen Dienstes endgültig ein, endet damit automatisch die weitere Einräumung von Nutzungsrechten an den Produktdaten durch den Kunden. Dem Hersteller bereits eingeräumte Rechte zur zeitlich unbegrenzten Nutzung bleiben von einer Einstellung der Nutzung ebenso unberührt wie von einer Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden.
    4. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Produktdaten, die dem Hersteller bereits vor Vertragsschluss bzw. vor Vertragsbeginn überlassen wurden.

 

 

 

XVI.       Schlussbestimmungen/Gerichtsstand

1.    Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen 78224 Singen, Deutschland.

2.    Auf Verträge zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

3.    Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichts-stand für sämtliche Rechte und Pflichten der

Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art – auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten – 78224 Singen, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem oder besonderem Gerichtsstand zu verklagen.

4.    Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5.    Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck so weit wie möglich nahekommt.

 

13.03.2026

Elma Schmidbauer GmbH